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Kaltakquise Email-Knigge: Darf ich Kunden einfach anschreiben?

Aktualisiert: 7. Dez. 2023

Dos and Dont's beim E-Mail Marketing

Mann im Vordergrund scheint zu überlegen, im Hintergrund ein riesengroßer Briefumschlag.
Kaltakquise-Knigge


Sind Sie sich seit Einführung der neuen DSGVO manchmal nicht mehr sicher wie und ob Sie Ihre Kunden ansprechen sollen, ohne sich gleich strafbar zu machen?


Kaltakquise per Email: Wie erreichen Sie Ihre Kunden, ohne die neuen Datenschutzbestimmungen zu verletzen?


Egal ob E-Mail oder Fax - jede Form von Direktmarketing außer des klassischen Briefes ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde seine eindeutige Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung kann entweder schriftlich erfolgen oder online durch das Anklicken eines dafür vorgesehenen Buttons.


Eine Ausnahme gibt es aber in der Kaltakquise: Kunden, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, dürfen angeschrieben werden. Der Inhalt der "Werbe-E-Mail" muss ein ähnliches Produkt oder eine ähnliche Dienstleistung beinhalten, die der Kunde schon einmal in Anspruch genommen hat.


Eine einmalige Angebotsanfrage gilt noch nicht als Geschäftsbeziehung.


Das E-Mail Marketing ist eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit, eine nachhaltige Kundenbeziehung aufzubauen.


So geht Kaltakquise per Email an Ihre Kunden: Ein E-Mail-Newsletter kann von Ihren Kunden jederzeit gelesen werden. Mit integrierten "Call-to-Action" Buttons hat er die Möglichkeit, sofort zu interagieren.


Für das Newsletter-Marketing gibt es professionelle Lösungen wie z.B. Sendinblue um einfach und rechtskonform Newsletter Kampagnen zu erstellen.


Die Vorteile liegen in den einfachen und originellen Gestaltungsmöglichkeiten, der Möglichkeit die Newsletter zu personalisieren und der Einhaltung aller rechtlicher Anforderungen.


Zur Erfolgsanalyse kann man auf einen Blick sehen wer, wann Ihren Newsletter geöffnet hat, auf welche Buttons geklickt wurde und wer sich vom Newsletter abgemeldet hat und vieles mehr.


Das alles können Sie zur Optimierung Ihrer nächsten Kampagne nutzen und dafür sorgen, dass der Newsletter nicht im Spam - Ordner landet oder gar nicht erst angeklickt wird. Zum Beispiel indem Sie eine Überschrift wählen, die neugierig macht und eine persönliche Ansprache mit präzise zugeschnittenen Angeboten.


Und was ist mit der guten alten Werbung per Post?


Eine Direktmarketing-Aktion per Post ist persönlich, individuell und grundsätzlich erlaubt. Per Post können Sie Ihre Botschaft sowohl an Bestandskunden als auch an Neukunden schicken.

Das hat sich trotz Inkrafttreten der neuen DSGVO am 25. Mai 2018 nicht geändert.


Die Adressen von Neukunden dürfen allerdings nur aus entsprechenden Registern wie z.B. das Telefonbuch stammen.


Mit Postsendungen können Sie sich gestalterisch und inhaltlich total austoben und Kaufanreize mit Rabattaktionen und Gutscheinen schaffen.


Eine hochwertige Gestaltung und eine angenehme Haptik sorgen dafür, dass sich die Kunden intensiv mit der Sendung befassen und die Botschaften besser in Erinnerung bleiben.

Der Nachteil der Versendung von Werbematerialien per Post ist der höhere Kostenaufwand für Druck, Verpackung und Porto. Der Aufwand lohnt sich aber meist, weil die Kunden die Wertigkeit schätzen.


Fazit:


Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Ihre Kunden schriftlich oder online der Zusendung von Werbemateriel per E-Mail oder Post zugestimmt haben. Sie müssen aber auch jederzeit und unkomplziert widersprechen können.


Sorgen Sie dafür mit originellen und wertigen Aktionen viele Kunden dafür zu gewinnen und sie mit relevanten, nützlichen Inhalten an Ihr Unternehmen zu binden.

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